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Referendum gegen das Atom-Gesetz

Abstimmung 2027: Neue Kernkraftwerke in der Schweiz

Worüber die Schweiz frühestens am 28. Februar 2027 abstimmt, was das Parlament beschlossen hat und was ein Ja bedeutet – kompakt erklärt, mit Links zum Faktencheck.

Was das Parlament am 19. Juni 2026 beschlossen hat

Seit 2017 verbot Artikel 12a des Kernenergiegesetzes (KEG) den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz. Am 19. Juni 2026 hat das Parlament diesen Artikel gestrichen. Neue Kernkraftwerke – in der öffentlichen Debatte meist «neue AKW» genannt – dürfen damit wieder geplant und bewilligt werden, als Ersatz für die bestehenden Reaktoren, die in den kommenden Jahrzehnten vom Netz gehen – oder zusätzlich zu ihnen, wenn der Strombedarf steigt. Das Gesetz begrenzt die Zahl neuer Werke nicht.

Die Gesetzesänderung entscheidet nicht über den Bau eines bestimmten Werks. Sie hebt nur das Verbot auf. Jedes neue Kraftwerk braucht weiterhin eine Rahmenbewilligung von Bundesrat und Parlament, gegen die erneut das Referendum ergriffen werden kann, dazu Bau- und Betriebsbewilligungen und die Sicherheitsprüfung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI.

Das Referendum gegen das «Atom-Gesetz»

Ein Bündnis aus Anti-Atom-Organisationen, Umweltverbänden und Parteien hat gegen die Änderung des Kernenergiegesetzes das Referendum ergriffen. Die Gegner nennen die Vorlage «Atom-Gesetz». Für ein Referendum braucht es 50'000 gültige Unterschriften innert 100 Tagen; das Bündnis meldete am 20. September 2026 über 125'000 gesammelte Unterschriften und reichte sie am 6. Oktober 2026 bei der Bundeskanzlei ein. Sobald die Bundeskanzlei das Zustandekommen bestätigt, legt der Bundesrat den Abstimmungstermin fest – frühestens ist das der 28. Februar 2027.

Worüber die Schweiz abstimmt – und worüber nicht

  • Ja heisst: Das Neubauverbot fällt. Die Schweiz hält sich die Option offen, die bestehenden Kernkraftwerke durch moderne Reaktoren zu ersetzen oder zusätzliche zu bauen. Ob, wo und wann gebaut wird, entscheiden die ordentlichen Bewilligungsverfahren – mit demokratischer Mitsprache.
  • Nein heisst: Das Verbot von 2017 bleibt. Mit dem Ende der heutigen Werke fällt rund ein Drittel der Schweizer Stromproduktion weg, und die Winterversorgung hängt stärker von Importen und Gaskraftwerken ab.
  • Nicht zur Abstimmung stehen der Weiterbetrieb der bestehenden Werke, die Tiefenlagerung (das Verfahren für Nördlich Lägern läuft bis etwa 2031, mit möglicher eigener Volksabstimmung) oder ein konkretes Bauprojekt.

Warum es um mehr geht als um Strom

Drei Fragen hängen an dieser Abstimmung. Wirtschaft: Industrie, Rechenzentren und die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr brauchen verlässlichen, bezahlbaren Strom – auch im Winter. Souveränität: Wer den Winterstrom zunehmend importieren muss, hängt vom Kraftwerkspark und von den Preisen der Nachbarländer ab. Kernbrennstoff dagegen lässt sich dank seiner enormen Energiedichte für Jahre bevorraten – bei Gas und Strom geht das nicht. Klima: Kernenergie liefert praktisch CO₂-freie Bandenergie unabhängig von Wetter und Jahreszeit und ergänzt Wasserkraft und Erneuerbare auf dem Weg zu Netto-Null 2050.

Die Behauptungen der Nein-Kampagne im Faktencheck

Die Kampagne «Nein zu neuen AKW» arbeitet mit sieben Kernbehauptungen. WePlanet und das Anthropocene Institute haben sie im Report «Ja zu neuen Kernkraftwerken» geprüft:

Alle Kapitel mit Quellen: Faktencheck lesen · Report als PDF

Fahrplan bis zur Abstimmung

  • 19. Juni 2026: Das Parlament hebt das Neubauverbot auf (Änderung des Kernenergiegesetzes).
  • 30. Juni 2026: Das Bündnis «Nein zu neuen AKW» lanciert das Referendum.
  • 20. September 2026: Das Bündnis meldet über 125'000 gesammelte Unterschriften.
  • 6. Oktober 2026: Einreichung der Unterschriften bei der Bundeskanzlei.
  • Frühestens 28. Februar 2027: Volksabstimmung über die Änderung des Kernenergiegesetzes – den Termin legt der Bundesrat fest.

Ihr wollt die Kampagne unterstützen? So könnt ihr mitmachen.

Häufige Fragen zur Abstimmung

Wann stimmt die Schweiz über neue Kernkraftwerke ab?

Frühestens am 28. Februar 2027, dem ersten eidgenössischen Abstimmungssonntag des Jahres. Das Referendum gegen die Änderung des Kernenergiegesetzes wurde am 6. Oktober 2026 mit über 125'000 Unterschriften eingereicht; den Termin legt der Bundesrat fest, sobald die Bundeskanzlei das Zustandekommen bestätigt hat.

Was ist das «Atom-Gesetz»?

So nennen die Gegner die Änderung des Kernenergiegesetzes vom 19. Juni 2026, mit der das Parlament das seit 2017 geltende Verbot neuer Kernkraftwerke aufgehoben hat. Offiziell handelt es sich um eine Teilrevision des Kernenergiegesetzes (KEG).

Was ändert sich bei einem Ja?

Das Neubauverbot fällt. Neue Kernkraftwerke dürfen wieder geplant und bewilligt werden – als Ersatz für die bestehenden Werke oder zusätzlich zu ihnen. Jedes Projekt braucht aber weiterhin eine Rahmenbewilligung von Bundesrat und Parlament, Bau- und Betriebsbewilligungen und die Sicherheitsprüfung des ENSI. Kein Werk wird durch die Abstimmung automatisch gebaut.

Was ändert sich bei einem Nein?

Das Verbot von 2017 bleibt bestehen. Die heutigen Kernkraftwerke, die rund einen Drittel des Schweizer Stroms liefern, könnten nicht ersetzt werden. Die Winterversorgung hinge dann stärker von Stromimporten und Gaskraftwerken ab.

Wer steht hinter dem Referendum, wer hinter der Ja-Kampagne?

Das Referendum trägt das Bündnis «Nein zu neuen AKW» aus Anti-Atom-Organisationen, Umweltverbänden und Parteien. Die Kampagne «Ja zur Kernkraft» wird von WePlanet DACH getragen, mit dem Report von WePlanet und dem Anthropocene Institute als Faktenbasis und mit Unterstützung von Organisationen wie Voices of Nuclear Switzerland.

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